1 Dieses Reglement bezweckt die Verhinderung der Vergandung, die Reduktion der Brandgefahr, die Erhaltung des gepflegten Ortsbildes sowie den Schutz vor Erosion und Wasserschäden.
2 Es gilt auf dem gesamten Gebiet der Gemeinde Bister.
3 Der Übersichtsplan 1:10'000 bezeichnet den Vergandungs-Schutzperimeter, die zu schützenden Wege und Strassen sowie die Sicherheitszonen. Dieser Plan bildet einen integrierenden Bestandteil des Reglements.
4 Die Pflichten aus diesem Reglement obliegen dem Grundeigentümer. Besteht ein Pacht- oder Nutzungsverhältnis, können Grundeigentümer und Bewirtschafter die Pflichten vertraglich regeln; gegenüber der Gemeinde bleibt der Grundeigentümer verantwortlich und haftbar.