935.703

Reglement das die Unterstützungsmodalitäten von Subventionen des Sportfonds zugunsten Sportzentren mit nationalem Charakter regelt

vom 03. December 2008
(Stand am 01.01.2009)

Der Staatsrat des Kantons Wallis

  • eingesehen den Beschluss betreffend die Aufteilung und die Verwendung des Sport-Toto-Fonds vom 10. Juni 1998;
  • auf Antrag des Departements für Finanzen, Institutionen und Sicherheit,

beschliesst:

Art. 1 Verwendung der Ressourcen und Begünstigte

Nur die vom Staat Wallis zugunsten des Sportfonds zugewiesenen Beträge, Spenden oder etwaige Schenkungen können verwendet werden, um teilweise ein eventuelles Betriebswirtschaftsdefizit der Sportzentren mit nationalem Charakter zu decken. Der Gewinnanteil von der Loterie Romande, der dem Kanton überwiesen wird, kann in keinem Fall zu diesem Zweck benutzt werden.

Art. 2 Vorlegung der Gesuche

Alle Gesuche müssen dem Amt für Jugend und Sport und Sportfonds zugestellt werden und einen begründeten Antrag mit Darlegung der Bedürfnisse, ein Budget und/oder eine Jahresrechnung sowie eine vierjährige Finanzierungsplanung enthalten.

Art. 3 Bedingungen

Die Gewährung einer Subvention unterliegt der Bedingung, dass sich auch die Standortgemeinde an den Betriebskosten beteiligt. Zwischen den Partnern muss ein Vertrag unterzeichnet werden.

Art. 4 Berechnung der Subvention und Überweisung

Die Subventionen werden aufgrund des maximal zugelassenen und vom Kanton anerkannten Defizits berechnet, aufgrund eines vorgängig vom Finanzinspektorat erstellten Berichts. Diese wird im Prinzip aufgeteilt und zwar ein Drittel zulasten des Staates Wallis und zwei Drittel zulasten der Standortgemeinde. Die Subventionen werden im Jahr nach dem Geschäftsjahr, nach Vorlegen der vom Finanzinspektorat geprüften Betriebsrechnung, ausbezahlt.

Art. 5 Ausführung

Das DEKS wird mit der Ausführung dieses internen Reglements beauftragt.

Art. 6 Inkrafttreten

Dieses interne Ausführungsreglement tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.