1 Beim Verkauf und Verleih von Multimediaträgern (DVD, Videokassetten, usw.), Zeitschriften, Büchern, Spielen oder anderen Gegenständen sind die aufgeführten Altersgrenzen einzuhalten.
2 Jugendliche unter 18 Jahren haben keinen Zutritt zu Fachgeschäften mit Verkauf von Gegenständen mit sexuellem oder pornografischem Charakter, insbesondere Multimediaträger (DVD, Videokassetten, usw.), Zeitschriften, Bücher und andere Gegenstände. Jegliche Form des Verkaufs und Verleihs von solchen Gegenständen an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.
3 Die Geschäfte, welche Gegenstände mit sexuellem oder pornografischem Charakter zusätzlich nebst anderen Waren anbieten, müssen über einen speziell hierfür eingerichteten und durch das Verkaufspersonal ständig beaufsichtigten Standort verfügen.
4 Die Gegenstände mit sexuellem oder pornografischem Charakter dürfen weder in Schaufenstern angeboten werden noch von einem Durchgangsort aus ersichtlich sein.
5 Der Verkauf und die Abgabe von Tabakwaren, nikotinhaltigen Produkten, elektronischen Zigaretten und legalem Cannabis an Jugendliche unter 18 Jahren sind verboten.