1 Zur wirksamen Umsetzung der drei Hauptachsen der kantonalen Wirtschaftspolitik definiert der Staatsrat eine Strategie und Massnahmen, welche im speziellen fördern:
- a. die Steigerung der Wertschöpfung und die Stärkung der verschiedenen Bereiche der Walliser Wirtschaft;
- b. eine günstige Entwicklung der Beschäftigung und der Kaufkraft der Bevölkerung;
- c. die Abnahme der Disparitäten und Aufwertung der regionalen Potenziale;
- d. eine dauerhafte und qualitativ hochstehende Entwicklung des Walliser Wirtschaftsgefüges und seiner Unternehmen;
- e. eine optimale Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren der Walliser Wirtschaft;
- f. die Partnerschaften mit dem Bund, den anderen Kantonen sowie den grenzüberschreitenden und internationalen Institutionen, welche im Bereiche der regionalen Entwicklung tätig sind;
- g. die Zusammenarbeit mit dem Netz der Schweizer Hochschulen;
- h. eine wirtschaftliche, koordinierte und gezielte Verwendung der Gelder aufgrund der durch die verschiedenen Wirtschaftsgesetzgebungen und aller Massnahmen, die es erlauben, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen;
- i. die Chancengleichheit zwischen Mann und Frau.
2 Der Staatsrat setzt die kantonale Wirtschaftspolitik über Leistungsaufträge um, und schliesst in den Botschaften zuhanden des Grossen Rats eine systematische Evaluation der wirtschaftlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Massnahmen ein.
3 Die Umsetzung über Leistungsaufträge umfasst:
- a. der Politikkontrakt zwischen dem Grossen Rat und dem Staatsrat gemäss Artikel 4 des Gesetzes, nach Konsultation der Wirtschaftsakteure sowie des Wirtschafts- und Sozialrates;
- b. das Aktionsprogramm der Regierung im Bereich der Wirtschaft (Managementkontrakt);
- c. die Ausführungskontrakte zwischen einem Departementsvorsteher und Dritten zur Realisierung eines Teils des Aktionsprogramms der Regierung.