1 Die Kantone errichten eine autonome Anstalt interkantonalen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, die ihren Sitz in Rennaz (Waadt) hat und der gemeinsamen Aufsicht des Kantons Waadt und des Kantons Wallis untersteht.
2 Die Anstalt trägt den Namen "Spital Riviera-Chablais Waadt-Wallis" (im Folgenden "die Anstalt" genannt) und umfasst den Standort Rennaz sowie die Standorte Vevey und Monthey.
3 Sie steht in beiden Kantonen auf der Liste der Spitäler, die im Sinne der Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung zugelassen sind.
4 Sie ist Eigentümerin der Infrastrukturen des Standorts Rennaz.
5 Der Staat Wallis ist Eigentümer der Infrastrukturen des Standorts Monthey und stellt der Anstalt diesen über eine Vereinbarung zur Verfügung.