1 Die vorliegende Verordnung präzisiert und ergänzt Bestimmungen des Gesundheitsgesetzes (GG) und des Gesetzes über die Krankenanstalten und -institutionen (GKAI) hinsichtlich der Gesundheitsförderung, der Verhütung von Krankheiten und Unfällen, und der Suchtverhaltens.
2 Sie hat namentlich zum Inhalt:
- a. die Entwicklung der individuellen Gesundheitskompetenz;
- b. den Schutz von Eltern und Kind;
- c. die Prävention altersbedingter Gesundheitsprobleme;
- d. die sexuelle und reproduktive Gesundheit;
- e. die Schulgesundheit und die Schulzahnpflege;
- f. die psychische Gesundheit;
- g. die Sucht- und Suchtverhaltensprävention;
- h. die Verhütung nichtübertragbarer Krankheiten und die Unfallverhütung;
- i. die betriebliche Gesundheitsförderung;
- j. die Unterstützung der betreuenden Angehörigen.
3 Das für die Gesundheit zuständige Departement (nachfolgend: das Departement) sorgt für die Koordination der Projekte und Programme zur Verhütung und Gesundheitsförderung zwischen den beteiligten Partnern.