Die von der Kantonspolizei zu erhebenden Gebühren für die Erteilung von Bewilligungen zur Durchführung sportlicher Anlässe der Automobilisten, Motorradfahrer und anderer, werden wie folgt festgelegt:
- a. Erteilen einer Bewilligung für ein Radrennen
- b. Erteilen einer Bewilligung für eine Auto- oder Motorrad-Sternfahrt
- c. Erteilen einer Bewilligung für ein Auto- oder Motorrad-Bergrennen
- d. Erteilen einer Bewilligung für einen Geher-Wettkampf
- e. Erteilen einer Bewilligung für einen andern Anlass