1 Für den Zugang zu SIROUT ist eine Internetverbindung erforderlich. Der Zugang erfolgt über die offizielle Website des Kantons Wallis, auf der Seite der Kantonalen Kommission für Strassensignalisation.
2 Bei seinem ersten Login muss sich jeder Benutzer mit einer e-ID, die er zuvor bezogen hat, identifizieren, damit er sein Benutzerkonto erstellen und seine elektronische Kennung erhalten kann. Die Liste der auf SIROUT zugelassenen eID wird auf der Website des Kantons Wallis publiziert.
3 Der Benutzer muss über Folgendes verfügen:
- a. eine gemäss Stufe 1 überprüfte e-ID, um alle Aktionen innerhalb von SIROUT auszuführen, insbesondere die Einreichung und Verwaltung von Dossiers;
- b. eine gemäss Stufe 2 überprüfte e-ID, um eine qualifizierte elektronische Signatur für Entscheide anzubringen.
4 Sobald der Identifizierungsprozess abgeschlossen ist, wird die vom Benutzer erzeugte eID mit einem Benutzerkonto verknüpft, das den Zugriff auf SIROUT ermöglicht.
5 Vom Identifizierungsprozess ausgenommen ist jede vom Kanton Wallis angestellte Person, die im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Kanton Wallis bereits über ein von der für die Informatik zuständige kantonale Dienststelle eingerichtetes berufliches Benutzerkonto verfügt.
6 Eine oder mehrere Rollen werden dem Benutzer von der zuständigen Behörde zugewiesen. Sie legt die Zugriffsrechte und Funktionen des Benutzers fest.
7 Dem Benutzer können namentlich die folgenden Rollen zugewiesen werden:
- a. Administrator;
- b. Inspektor KKSS;
- c. Mitglied KKSS;
- d. Gesuchsteller Kanton;
- e. Gesuchsteller Gemeinde;
- f. Sekretariat;
- g. kantonale Dienststelle.
8 Ein Benutzer kann mehrere eID, private wie berufliche, erstellen. Die Angestellten des Kantons und der Gemeinden sowie die Mitglieder von kantonalen und kommunalen Behörden verwenden bei der Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit ihr berufliches Benutzerkonto.