1 Das kantonale Bausekretariat erhebt bei den betroffenen Gemeindeverwaltungen gemäss nachfolgendem Tarif folgende Gebühren:
- a. Abbruch von Bauten
- b. Bau von Mauern und Einfriedungen
- c. geringfügige Umbauten
- d. für Reklameeinrichtungen, je
- e. Zisterne, Tankstelle
- f. Installation zur Gewinnung von Energie
- g. Bau einer Garage mit einer Box
- h. Bau einer Garage mit mehreren Boxen zu je einem Fahrzeug: Fr. 200 + 50 pro zusätzliche Box
- i. landwirtschaftliche und industrielle Treibhäuser
- k. kleine Bauten
- l. Sportanlagen
- m. Veränderungen der natürlichen Bodenoberfläche
- n. Ausbeuten von Material
- o. Umbau eines Gebäudes mit Veränderung der Zweckbestimmung, Bau eines Wohnhauses mit einer oder mehreren Wohnungen, Bau eines Industrie- oder Geschäftsgebäudes, gemäss Kostenvoranschlag (BKP):
- p. kompliziertes Dossier:
- q. negativen Synthesenbericht, der zu einem ablehnenden Entscheid seitens der Gemeindeverwaltung führt
- r. Zusammenarbeit mit den Gemeinden: gemäss ordentlichem Tarif der Kosten in Verwaltungssachen
2 Die Rechnungen betreffend die Kosten und Gebühren sind mit jedem Synthesebericht an die Gemeindeverwaltungen zu richten. Fünf Prozent vom Betrag dieser Kosten und Gebühren sind zur Deckung der kommunalen Inkassokosten abzuziehen.