1 Es wird ein Fonds für die Finanzierung der Auslagen bei vertraulichen Ermittlungsaufgaben der Polizei geschaffen.
2 Der Fonds wird gespiesen durch eine jährliche Zuwendung, welche im Rahmen des Budgets festgelegt wird.
Der Staatsrat des Kantons Wallis
beschliesst:
1 Es wird ein Fonds für die Finanzierung der Auslagen bei vertraulichen Ermittlungsaufgaben der Polizei geschaffen.
2 Der Fonds wird gespiesen durch eine jährliche Zuwendung, welche im Rahmen des Budgets festgelegt wird.
Die verfügbaren Mittel sind für die Finanzierung vorbeugender und repressiver Massnahmen bestimmt, insbesondere für die Kostendeckung oder Bezahlung:
1 Die Befugnis, Auslagen zu tätigen, wird dem Kommandanten der Kantonspolizei übertragen mit der Ermächtigung der Subdelegation an den Chef der Kriminalpolizei, an dessen Stellvertreter im Rahmen der gerichtspolizeilichen Permanenz (Kollektivunterschrift an zwei der ermächtigten Personen).
2 Eingesehen die besonderen Umstände im Zusammenhang mit den vertraulichen Ermittlungsaufgaben der Polizei hängt der Entscheid, eine Auslage zu tätigen, vom Antrag der betroffenen Fachbereiche ab. Es ist ein einfaches Verfahren anzuwenden, um die Anonymität der Begünstigten zu gewährleisten.
Die Befugnis, eine Zahlungsanweisung zu unterzeichnen und die Mittel zu verwenden (Bankunterschrift), wird dem Kommandanten der Kantonspolizei beziehungsweise dem Chef der Stabsdienste und/oder dem Chef der Abteilung Verwaltung der Stabsdienste übertragen (Kollektivunterschrift an zwei der ermächtigten Personen).
Das vorliegende Reglement tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.