1 Das vorliegende Dekret soll es den Behörden des Kantons Wallis ermöglichen, die Folgen der Naturereignisse zu bewältigen, die auf das Lötschental eingewirkt haben, namentlich des Bergsturzes am Kleinen Nesthorn vom 28. Mai 2025, und eine dauerhafte und koordinierte Rückkehr zur Normalität zu ermöglichen (nachfolgend: Wiederherstellung).
2 Das vorliegende Dekret ist nicht auf Folgen von Ereignissen, die vor dem 28. Mai 2025 eingetreten sind, anwendbar.
3 Unter «Bewältigung» ist zu verstehen:
- a. Gewährleistung einer wirksamen und effizienten Koordination zwischen den kantonalen und den kommunalen Behörden;
- b. Schutz von schutzbedürftigen Gruppen und die Unterstützung der betroffenen Bevölkerung und öffentlichen Gemeinwesen;
- c. Wiederherstellung der beeinträchtigten wirtschaftlichen und sozialen Strukturen sowie der Strukturen der öffentlichen Gesundheit oder der Umwelt, soweit dies die Umstände und Bedürfnisse rechtfertigen.
4 Unter «Folgen» sind namentlich die Schäden an sozialen und wirtschaftlichen Strukturen, an der Umwelt und am kulturellen Erbe sowie an der öffentlichen Gesundheit, den Infrastrukturen und Institutionen zu verstehen, sofern die Schäden von Dauer sind und ein gewisses Ausmass erreichen.