Jegliches Pflücken, Beschädigen und Ausgraben des Frühlingsteufelsauges (Adonis vernalis) ist auf dem ganzen Gebiete der Gemeinde Turtmann verboten.
451.313
Entscheid womit das Pflücken der Adonis vernalis (Frühlingsteufelsauge) auf Gebiet der Gemeinde Turtmann vollständig verboten wird
vom 06. April 1944
(Stand am 16.04.1944)
Der Staatsrat des Kantons Wallis
- eingesehen das Gesuch der Gemeinde Turtmann vom 21. März 1944, auf bestimmten Gebieten das Pflücken der Adonis vernalis (Frühlingsteufelsauge) zu verbieten;
- eingesehen das Gutachten des Kreisforstamtes IV vom 27. März 1944;
- gestützt auf Artikel 4 des Staatsratsbeschlusses über den Schutz der wildwachsenden Pflanzen vom 3. April 1936;
- auf Antrag des Forstdepartementes,
entscheidet:
Zuwiderhandlungen werden gemäss Artikel 7 des vorgenannten Staatsratsentscheids durch das Forstdepartement bestraft.