1 Das Gebiet von Pfyn wird zum Natur- und Landschaftsschutzgebiet erklärt. Der genaue Perimeter ist dem Originaltext des vorliegenden Entscheides beigelegt.
2 Das Schutzgebiet umfasst folgende Sektoren und Untersektoren:
- a. A: die Infrastrukturen für den Empfang der Besucher (Wege, Aussichtspunkte, Rastplätze, usw.);
- b. B: den Rotten, sein Auengebiet und seine Zuflüsse;
- c. C: die Weiher, die Feuchtgebiete und ihre Quellen;
- d. D: den rechtsufrigen Sonnenhang mit seiner Trockenvegetation;
- e. E: die übrigen Wälder, namentlich den Kegel des Illgrabens, die Abhänge des Gorwetsch und die Hügel im Talgrund;
- f. F: die Landwirtschaftsgebiete, nämlich:
- g. G: spezielle Nutzungen, wie insbesondere die Verkehrslinien, die Kiesausbeutung, die wiederinstandzustellenden Gebiete, die Energiegewinnung und die zugehörigen industriellen Transporte (Kies, Energie usw.).
3 Das Schutzgebiet wird an gut zugänglichen Stellen auf Informationstafeln dargestellt.
4 Die verschiedenen Sektoren sind in der Nutzungsplanung einer entsprechenden Zone zuzuweisen.