1 Das bewegliche Kulturerbe besteht aus beweglichen Gegenständen oder Gruppen beweglicher Gegenstände von archäologischem, historischem, geologischem, biologischem, ästhetischem, wissenschaftlichem, technischem, ethnologischem, anthropologischem, künstlerischem oder erzieherischem Interesse, religiöser oder weltlicher Art, als Erbe der Vergangenheit oder Zeugnis der heutigen Welt.
2 Das dokumentarische Kulturerbe besteht aus Informationen zur Walliser Geschichte und Bevölkerung, unabhängig von Datum und Informationsträger: Pergament, Papier, audiovisuell, digital oder anderes.
3 Das immaterielle Kulturerbe besteht aus den Praktiken, Darbietungen, Ausdrucksweisen, Kenntnissen und Fähigkeiten sowie den damit verbundenen Instrumenten, Objekten, Artefakten und Kulturräumen, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Individuen seit mehreren Generationen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen.
4 Das sprachliche Kulturerbe besteht aus den seit jeher auf dem Gebiet des Kantons Wallis gesprochenen Sprachen und Dialekten.