1 Das vorliegende Reglement legt die Regeln der HES-SO Valais/Wallis für das geistige Eigentum, die Verwertung und Nutzung der Ergebnisse ihrer Forschungs-, Entwicklungs- und Dienstleistungstätigkeiten (nachfolgend: die Forschung) fest.
2 Es legt die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten im Bereich der Verwertung der Ergebnisse fest und präzisiert die Anwendungsbestimmungen für die Unterzeichnung der Forschungsverträge, das geistige Eigentum und die Verteilung allfälliger Erträge aus der Nutzung der patentierbaren oder nicht patentierbaren Forschungsergebnisse.
3 Die Urheberrechte sowie die von der HES-SO Valais/Wallis erbrachten Ausbildungstätigkeiten, einschliesslich die Bachelor- und Masterarbeiten, werden nicht in dieser Verordnung, sondern im Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte oder in den diesbezüglichen eidgenössischen Bestimmungen geregelt.