1 Die Studierenden erhalten kein Entgelt für die im Rahmen ihrer Ausbildung absolvierten Praktika.
2 Studierende mit Wohnsitz im Wallis, welche an der Fachhochschule für Gesundheit die ZMGe absolvieren, bezahlen folgende Gebühren und Beiträge:
- a. eine Anmeldegebühr, die von der Fachhochschule für Gesundheit für jedes Aufnahmeverfahren erhoben wird und die auch bei Rückzug der Bewerbung nicht rückerstattet wird;
- b. eine jährliche Pauschalgebühr, die von der Fachhochschule für Gesundheit im Sinne einer finanziellen Beteiligung der Studierenden an den Leistungen der Fachhochschule für Gesundheit wie Kursunterlagen, Vorbereitung und Betreuung der Praktika, Fotokopien usw. erhoben wird.
3 Studierende, die ihren Wohnsitz in einem anderen Kanton haben, der nicht zu den Unterzeichnerparteien der HES-SO-Vereinbarung gehört, bezahlen die unter Absatz 2 erwähnten Gebühren und sind von weiteren Beiträgen befreit, sofern ihr Wohnsitzkanton keine eigenen von der HES-SO anerkannten Zusatzmodule anbietet. Ansonsten bezahlen sie nebst den unter Absatz 2 erwähnten Gebühren auch eigens die vom Departement für die ZMGe festgelegten jährlichen Schulgelder.
4 Studierende, die ihren Wohnsitz in einem Unterzeichnerkanton der HES-SO-Vereinbarung haben, bezahlen die unter Absatz 2 erwähnten Gebühren und sind von weiteren Beiträgen befreit, wenn sie von ihrem Wohnsitzkanton eine Sonderregelung in Bezug auf ihren Ausbildungsort erhalten. Ansonsten bezahlen sie nebst den unter Absatz 2 erwähnten Gebühren auch eigens die vom Departement für die ZMGe festgelegten jährlichen Schulgelder.
5 Studierende, die ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben, bezahlen die unter Absatz 2 erwähnten Gebühren sowie die vom Departement festgelegten jährlichen Schulgelder.
6 Werden die Rechnungen ohne Begründung innerhalb der gegebenen Fristen nicht beglichen, kann dies zur Aufhebung des Anspruchs auf den Besuch der Kurse führen.
7 Sonderfälle bleiben vorbehalten.