1 Die Fachhochschule Westschweiz Valais/Wallis (nachfolgend: HES-SO Valais/Wallis) ist Mitglied der Fachhochschule Westschweiz (nachfolgend: HES-SO). Sie bildet eine ihrer Hochschulen im Sinne von Artikel 39 der Interkantonalen Vereinbarung der Fachhochschule Westschweiz vom 26. Mai 2011 (nachfolgend: Interkantonale Vereinbarung).
2 Die HES-SO Valais/Wallis ist eine selbstständige, öffentlich-rechtliche, nicht gewinnorientierte Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit.
3 Die HES-SO Valais/Wallis stützt sich auf die vierjährige Zielvereinbarung zwischen dem Regierungsausschuss der HES-SO und der HES-SO (nachstehend: Zielvereinbarung) und erfüllt die Fachhochschulaufgaben, die ihr über einen Leistungsauftrag erteilt werden.
4 Die HES-SO Valais/Wallis verfügt über ein Globalbudget zur Finanzierung der Verwirklichung der Fachhochschulaufgaben.
5 Der Staatsrat kann der HES-SO Valais/Wallis zusätzliche Aufgaben übertragen, die in einer Leistungsvereinbarung beschlossen und die zusätzlich finanziert werden, insbesondere den Betrieb der Lehrgänge der höheren Fachschulen (HF).
6 Der Staatsrat kann Hochschulen oder andere Institutionen, die über ein besonderes Statut verfügen, durch spezielle Vereinbarungen an der HES-SO Valais/Wallis beteiligen oder sie in diese integrieren.