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Beschluss über die Festsetzung der Einschreibegebühren ür die Diplom- und Maturitätsprüfungen

vom 02. October 1970
(Stand am 12.07.1991)

Der Staatsrat des Kantons Wallis

  • eingesehen Artikel 5 des Reglements betreffend die Maturitätsprüfungen der Bildungsanstalten deren Maturitätszeugnisse vom Kanton Wallis anerkannt sind vom 23. Februar 1968;
  • eingesehen Artikel 13 des Reglements der Handelsschulen des Kantons Wallis vom 27. Juni 1967;
  • eingesehen Artikel 2 des Dekretes über die Festsetzung der Gebührentarife für Verwaltungsakte vom 18. November 1966;
  • auf Antrag des Erziehungsdepartementes,

beschliesst:

Art. 1

Die Einschreibegebühr für die Maturitätsprüfung beträgt 200 Franken.

Art. 2

1 Die Einschreibegebühr für die Handelsdiplom-Prüfungen beträgt 100 Franken.

2 Dieser Beschluss tritt ab sofort in Kraft. Er ersetzt die diesbezüglichen Beschlüsse des Staatsrates vom 13. Juni 1949 und 23. März 1965.