1 Die Schlussnote für jedes Fach ergibt sich aus dem Durchschnitt der Note des ersten Semesters, der Note des zweiten Semesters und jener der Schlussprüfungen.
2 In den Fächern, in denen schriftlich und mündlich geprüft wird, werden die Noten mit einem Koeffizienten von 2 für die Note des ersten Semesters, mit einem Koeffizienten von 2 für die Note des zweiten Semesters und mit einem Koeffizienten von 1 für den Durchschnitt der schriftlichen und mündlichen Prüfungen berechnet.
3 In den Fächern, in denen schriftlich oder mündlich geprüft wird, werden die Noten mit einem Koeffizienten von 2 für die Note des ersten Semesters, von 2 für die Note des zweiten Semesters, und von 1 für die Note der schriftlichen oder mündlichen Prüfungen berechnet.
4 In den Fächern, in denen kein Schlussexamen stattfindet, zählt die Jahresnote für das Zeugnis.
5 Es ist Sache der Schuldirektion, die Schüler über diese Bestimmungen schriftlich zu informieren.