1 Für das nächste Semester promoviert ist jener Lernende, der für die im Stundenplan aufgeführten Berufsmaturitätsfächer folgende kumulativen Bedingungen erfüllt:
- a. die Gesamtnote beträgt mindestens 4,0;
- b. es sind höchstens zwei Fachnoten ungenügend;
- c. die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4,0 übersteigt gesamthaft den Wert 2,0 nicht.
2 Erfüllt ein Lernender die Bedingungen für die Semesterpromotion nicht, wird er provisorisch promoviert. Erfüllt er die Bedingungen während seines schulischen Teils ein zweites Mal nicht, wird er, unter Vorbehalt von Absatz 3 des vorliegenden Artikels, von der Ausbildung an der Handelsmittelschule ausgeschlossen.
3 Besteht ein Lernender die ersten beiden Semester nicht, muss er das Jahr wiederholen, wenn er die Fortsetzung der Ausbildung wünscht und sofern er nicht in mehr als 3 Maturitätsfächern eine Note unter 4,0 hat. Wenn ein Lernender in mehr als drei Maturitätsfächern eine Note unter 4,0 hat, wird er von der Ausbildung an der Handelsmittelschule ausgeschlossen.
4 Der Lernende, der das 1. Jahr unter den im dritten Absatz erwähnten Voraussetzungen wiederholt, gilt als provisorisch promoviert. Wird ein Semester erneut nicht bestanden, führt dies zum Ausschluss aus der Ausbildung.
5 Für alle Semester der Ausbildung wird ein Notenblatt ausgestellt. Wenn es nicht möglich ist, ein gültiges Semesterzeugnis auszustellen, kann die Ausbildung nicht fortgesetzt werden. Vorbehalten sind Sonderfälle, namentlich aus medizinisch attestierten Gründen, die von der DU behandelt werden.