1 Die Personen in Ausbildung mit einem von der DB genehmigtem Lehrvertrag haben Anspruch auf unentgeltliche Fachkurse, Freikurse und Stützkurse, welche von Berufsschule organisiert werden, mit Ausnahme der Vorbereitungskurse für die Berufsmaturitäten.
2 Die Anmeldung ausserhalb des Kantons wird von der DB vorgenommen; auch in diesem Fall ist die Ausbildung unentgeltlich.
3 Denjenigen Personen, die über ein von der DB zugestandenen Zuhörerstatuts verfügen, werden die Fachkurse und die Kosten für den Besuch der überbetrieblichen Kurse gemäss den vom Departement festgesetzten Tarifen verrechnet.
4 In Sonderfällen entscheidet die DB insbesondere über die Lernorte bei der Weiterführung der Lehre nach einem Wohnortswechsel, bei einem Umzug des Lehrbetriebs, bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder bei Gründen des Erwerbs einer anderen Landessprache. Dabei berücksichtigt sie die interkantonalen Praktiken.
5 Für Schüler der kantonalen Lehrwerkstätten oder in Vollzeitausbildung kommen die interkantonalen Abkommen zur Anwendung.
6 Die Lernenden und die Personen in Ausbildung aus anderen Kantonen werden gemäss den geltenden interkantonalen Vereinbarungen in den Berufsfachschulen des Kantons aufgenommen.
7 Die Unterrichtshilfen, Lehrmitteln sowie das persönliche Material, welches während der Ausbildung benutzt wird, gehen zu Lasten des Lernenden.