1 Die Beratung unterstützt und hilft Jugendlichen und Erwachsenen unter ihrer eigenen Verantwortung und im Einklang mit ihrer Persönlichkeit bei der Studien-, Berufs- oder Laufbahnwahl sowie bei der Gestaltung der beruflichen Laufbahn. Die Beratung erfolgt durch Information und durch persönliche Beratung.
2 Die Beratung leistet in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeitswelt und den Eltern/gesetzlichen Vertretern Hilfe bei der Lehrstellenvermittlung. Sie klärt die Jugendlichen und Erwachsenen über die Beschäftigungsaussichten, die von den Wirtschafts- und Berufskreisen mitgeteilt werden, und über die Weiterbildungsmöglichkeiten in den einzelnen Berufen auf.
3 Die Beratung bietet ständige Leistungen in den diversen öffentlichen Schulen der Sekundarstufe I und II an und betreibt in jeder sozioökonomischen Region ein Berufsinformationszentrum (BIZ) für Erwachsene. Der Staatsrat kann die Tätigkeit eines BIZ jedoch auf mehrere Regionen ausdehnen.
4 Die BIZ können die Beratung und die Neuorientierung von Erwachsenen, insbesondere von Arbeitssuchenden, auf Anordnung der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) anbieten. Sie nehmen insbesondere eine berufliche Standortbestimmung vor.
5 Diese Leistungen werden einzeln oder gruppenweise erbracht.
6 Die betroffenen Gemeinden tragen die Kosten der Räumlichkeiten und ihrer Ausstattung. Diese Kosten werden nach dem in jeder sozio-ökonomischen Region geltenden Schlüssel verteilt.
7 Die Grundleistungen der Beratung sind kostenlos.
8 Die Beratung kann über das Grundangebot hinaus auch weitere, kostenpflichtige Leistungen anbieten.
9 Der Staatsrat erlässt eine Verordnung, welche das Grund- und Spezialangebot der Beratung definiert und ihre Organisation und Funktionsweise festlegt.