1 Die Promotion innerhalb der OS erfolgt auf der Grundlage der schulischen Leistungen des Schülers, die regelmässig bewertet werden. Diese Bewertung wird dem Schüler und seinen Eltern mitgeteilt.
2 Grundsätzlich werden alle Fächer des Lehrprogramms semesterweise und jährlich beurteilt. Das Gleiche gilt für die Festlegung der Promotion.
3 Es wird ein Gesamtdurchschnitt errechnet, der sich aus den Noten aller nicht in Niveaus unterrichteten Fächer zusammensetzt. Die Niveaufächer werden separat berücksichtigt.
4 Das Departement kann in allen Klassen und in allen Niveaus der OS kantonale Prüfungen durchführen. In den Fächern, in denen eine kantonale Prüfung durchgeführt wird, wird das Ergebnis in einem vom Departement bestimmten Verhältnis im Zeugnis berücksichtigt.
5 Am Ende jedes Schuljahres gibt der Klassenrat dem Schuldirektor seine Vormeinung ab. Letzterer entscheidet dann über die Promotion des Schülers.
6 Auf Vorschlag des Schuldirektors und nach Anhörung des Klassenrats kann der Schulinspektor in Sonderfällen (Krankheit, Sonderbehandlungen, Sonderurlaube usw.) von dieser Berechnungsart abweichen.