1 Das Kantonsgebiet wird in fünf Betreibungskreise und drei Konkurskreise aufgeteilt. Jeder Betreibungskreis wird mit einem staatlichen Betreibungsamt und jeder Konkurskreis mit einem staatlichen Konkursamt ausgestattet.
1bis Die Kreise sind wie folgt festgelegt:
- a. ein Betreibungskreis, der das Oberwallis umfasst;
- b. ein Betreibungskreis, der den Bezirk Siders umfasst;
- c. ein Betreibungskreis, der die Bezirke Sitten, Ering und Gundis umfasst;
- d. ein Betreibungskreis, der die Bezirke Martinach und Entremont umfasst;
- e. ein Betreibungskreis, der die Bezirke St-Maurice und Monthey umfasst;
- f. ein Konkurskreis, der das Oberwallis umfasst;
- g. ein Konkurskreis, der das Mittelwallis umfasst;
- h. ein Konkurskreis, der das Unterwallis umfasst.
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3 Der Staatsrat bestimmt den Sitz jedes Amtes. Er achtet auf eine ausgeglichene Verteilung auf dem Kantonsgebiet.
4 Der Staatsrat kann bei Bedarf dezentrale Einvernahmestellen vorsehen.