1 Das Praktikum besteht aus einer ständigen Tätigkeit und dauert mindestens zwölf Monate.
2 Es erfolgt:
- a. während mindestens sechs Monaten in einer Kanzlei eines oder nacheinander mehrerer Notare des Kantons;
- b) *. ohne Entlöhnung, während mindestens 2 Wochen und höchstens 1 Monat in einem Handelsregisteramt, und während mindestens 2 Wochen und höchstens 2 Monaten in einem Grundbuchamt.
3 Das Praktikum hat in der Regel vollzeitlich zu erfolgen. Das Departement, dem die Notare unterstellt sind (Departement), kann aus wichtigen Gründen eine Verkürzung der Arbeitszeit bewilligen. Die Verkürzung darf jedoch 20 Prozent nicht überschreiten. Bei Verkürzung der Arbeitszeit verlängert sich die Mindestdauer des Praktikums verhältnismässig.
4 Für die Bewilligung eines freiwilligen Praktikums bei einer kantonalen Dienststelle ist das Departement zuständig.
5 Die vollzeitliche Anstellung bei einem Grundbuchamt im Kanton während einer Dauer von mindestens drei Jahren entspricht einem Praktikum von sechs Monaten; die Restzeit muss gemäss Absatz 2 Buchstabe a absolviert werden.