Die Gemeinde ist berechtigt nachfolgende Gebühren zu erheben:
- a. Ausstellung eines Ausweises für Einheimische
- b. jährliche Verlängerung der Wohnsitzbestätigung
Der Staatsrat des Kantons Wallis
beschliesst:
Die Gemeinde ist berechtigt nachfolgende Gebühren zu erheben:
Die festgelegten Gebühren für die alten Identitätskarten oder Wohnsitzausweise für Ausländer bleiben bis zu deren Verfall anwendbar.
Der vorliegende Beschluss tritt am 1. Dezember 1994 in Kraft.