1 Die für Bevölkerung und Migration zuständige Dienststelle (nachfolgend: Dienststelle) ist die zuständige kantonale Behörde für die Kontrolle der ausländischen Personen, für die Erfüllung der dem Kanton übertragenen Aufgaben im Bereich des Aufenthalts und der Niederlassung von ausländischen Personen sowie für die Integration und die Zwangsmassnahmen.
2 Sie übt alle Funktionen im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer, die nicht von den Bundesbehörden ausgeübt werden oder die von der kantonalen Gesetzgebung nicht anderen Behörden übertragen werden, aus.
3 Vorbehalten bleiben die Zuständigkeiten der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit im Bereich des Arbeitsmarktes.