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111.1

Gesetz über das Siegel der Republik

vom 04. September 1802
(Stand am 04.09.1802)

Der Landrath der Republik

  • nach angehörtem Bericht seines konstitutionellen Ausschusses über das Siegel, so die Republik anzunehmen hat,

beschliesst:

Art. 1

Die Farben der Republik werden sein: weiss und roth, auf diesem Grunde werden zwölf Sterne gesetzt werden. (Seit 1815 sind es 13 Sterne). Die Legende wird sein: "Sigillum Reipublicae Valesiae". Die Siegel der verschiedenen Behörden werden unter den Namen jener Autorität haben, die sie braucht.