725.112.1
Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen
vom 21. Juni 2019 (Stand am 1. Januar 2020)
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 11b Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 8. März 1960 über die Nationalstrassen,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. September 2018,
beschliesst:
1 Für den Ausbau der Nationalstrassen wird der Ausbauschritt 2019 beschlossen.
2 Dieser umfasst die folgenden Kapazitätserweiterungen:
- a. Kapazitätserweiterung Crissier;
- b. Bypass Luzern inklusive Ergänzung Süd (Kriens–Hergiswil) und inklusive Kapazitätserweiterung Rotsee–Buchrain (Ausbau Nord);
- c. Umfahrung Le Locle;
- d. Umfahrung La Chaux-de-Fonds;
- e. Umfahrung Näfels.
1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2020