SR 0.973.276.321.1

Protokoll vom 5. Februar 1965 betreffend die Anwendung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Türkischen Republik über die Gewährung eines Kredites von 7 Millionen Schweizerfranken an die Türkei (mit Beilage)

vom 05. February 1965
(Stand am 26.02.1965)

0.973.276.321.1

 AS 1965 214

Protokoll betreffend die Anwendung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Türkischen Republik über die Gewährung eines Kredites von 7 Millionen Schweizerfranken an die Türkei

Abgeschlossen am 5. Februar 1965

In Kraft getreten am 26. Februar 1965

(Stand am 26. Februar 1965)

Im Hinblick auf das heute unterzeichnete Abkommen[*] zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Türkischen Republik betreffend die Gewährung eines Kredites von 7 Millionen Schweizerfranken an die Türkei

haben die beiden vertragschliessenden Parteien

folgendes vereinbart:

I. Definition der Begriffe «Investitionsgüter» und «Dienstleistungen»

II. Eröffnung des Kredites und schweizerische Organe für die Durchführung des Abkommens

III. Konsultationsverfahren

IV. Zahlungsmechanismus

A. Einfacher Zahlungsauftrag

B. Zahlung mittels Dokumentarkredit (Akkreditiv)

C. Nachträgliche Erhöhung des genehmigten Betrages