Notenaustausch vom 9. Januar 1967 zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung Pakistans betreffend Erhöhung der Transferkredite
0.973.262.311
AS 1967 163
Originaltext
Notenaustausch vom 9. Januar 1967 zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung Pakistans betreffend Erhöhung der Transferkredite
(Stand am 9. Januar 1967)
Der Vizedirektor der HandelsabteilungHeute «Bundesamt für Aussenwirtschaft». des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements
und
der pakistanische Botschafter
haben am 9. Januar 1967 Noten ausgetauscht über die Erhöhung des Wertes der pakistanischen Bezüge schweizerischer Investitionsgüter, die auf Grund der im Abkommen vom 22. Juni 1964[*] vereinbarten Transferkredite vorgesehen sind. Die schweizerische Note, mit deren Inhalt die Antwort der pakistanischen Regierung übereinstimmt, lautet wie folgt:
Bern, den 9. Januar 1967
«Exzellenz,
Falls die Regierung von Pakistan diesem Vorschlag zustimmt, habe ich die Ehre, Ihnen vorzuschlagen, dass diese Note und Ihre gleichlautende Antwort als Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen gelten.
Ich benütze diesen Anlass, um Eurer Exzellenz die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
H. Bühler