Notenaustausch vom 17. Juli 1963 zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung Indiens betreffend Erhöhung der Transferkredite
0.973.242.312
AS1963 737
Notenaustausch vom 17. Juli 1963 zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung Indiens betreffend Erhöhung der Transferkredite
(Stand am 17. Juli 1963)
Der Direktor der Handelsabteilung[*] des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements und der indische Botschafter haben am 17. Juli 1963 Noten ausgetauscht über die Erhöhung des Wertes der indischen Bezüge schweizerischer Investitionsgüter, die auf Grund der im Abkommen vom 30. Juli 1960[*] und im Notenwechsel vom 14. Mai 1962[*] vereinbarten Transferkredite vorgesehen sind. Die schweizerische Note, mit deren Inhalt die Antwort der indischen Regierung übereinstimmt, lautet wie folgt:
ÜbersetzungÜbersetzung des französischen Originaltextes.
«Exzellenz,
Falls die Regierung Indiens diesen Vorschlägen zustimmt, habe ich die Ehre, Ihnen vorzuschlagen, dass die vorliegende Note und Ihre entsprechende Antwort als eine Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen gelten sollen.
Ich benütze diesen Anlass, Ihnen, Exzellenz, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.»