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SR 0.970.41

Protokoll vom 14. Dezember 1960 zur Revision des Abkommens über die Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit vom 16. April 1948

vom 14. December 1960
(Stand am 30.09.1961)

0.970.41

AS 1961 879

ÜbersetzungÜbersetzung des französischen Originaltextes.

Protokoll zur Revision des Abkommens über die Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit am 16. April 1948

Abgeschlossen am 14. Dezember 1960

(Stand am 30. September 1961)

Die Regierungen des Königreichs Belgien, des Königreichs Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik, des Königreichs Griechenland, Irlands, der Republik Island, der Italienischen Republik, des Grossherzogtums Luxemburg, des Königreichs der Niederlande, des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, des Königreichs Schweden, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Spaniens, der Republik Türkei und des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland, als Vertragsparteien des Abkommens
über die Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit vom 16. April 1948[ AS 1949 26 ]

(im folgenden als «Abkommen» bezeichnet)

und
als Mitglieder der Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit

von dem Wunsche geleitet, die Ziele, Organe und Befugnisse dieser Organisation neu zu bestimmen und in die umgestaltete Organisation die Regierungen Kanadas und der Vereinigten Staaten von Amerika als Mitglieder einzubeziehen

haben folgendes vereinbart:

Art. 1

Das Abkommen wird revidiert und demgemäss durch das Übereinkommen über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung abgelöst, das am heutigen Tag unterzeichnet wird.

Art. 2

(1) Dieses Protokoll tritt mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung tritt das Abkommen für alle Unterzeichner dieses Protokolls ausser Kraft.