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SR 0.956.116.31

Memorandum vom 13. April 2012 zu verfahrensrechtlichen Aspekten grenzüberschreitender Tätigkeiten im Finanzbereich mit Österreich

vom 13. April 2012
(Stand am 01.01.2013)

0.956.116.31

 AS 2013 97

Originaltext

Memorandum vom 13. April 2012 zu verfahrensrechtlichen Aspekten grenzüberschreitender Tätigkeiten im Finanzbereich mit Österreich

In Kraft getreten durch Notenaustausch am 1. Januar 2013

(Stand am 1. Januar 2013)

Präambel

Die Kontoeröffnung von österreichischen Kunden bei schweizerischen Banken wird vereinfacht und die grenzüberschreitende Erbringung von Bankdienstleistungen soll im Verhältnis zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) und der Republik Österreich (Österreich) wechselseitig zulässig sein und, soweit sie gegenwärtig eingeschränkt ist, ermöglicht werden (vorbehalten bleibt übergeordnetes Recht). Die Durchführung des Bewilligungsverfahrens (Konzessionserteilung durch die Finanzmarktaufsicht, FMA) für schweizerische Banken in Österreich wird vereinfacht und zeitlich begrenzt, und der Vertrieb von Effektenfonds wird wechselseitig vereinfacht.