Zusatzprotokoll vom 30. Dezember 1933 zum Handelsvertrag vom 27. Januar 1923 zwischen der Schweiz und Italien
0.946.294.541.1
BS 14 468
ÜbersetzungÜbersetzung des französischen Originaltextes.
Zusatzprotokoll zum Handelsvertrag vom 27. Januar 1923 zwischen der Schweiz und Italien Von diesem Zusatzprotokoll steht nur noch die hier wiedergegebene Bestimmung betreffend Kondensmilch in Kraft, während alle andern Bestimmungen des Zusatz- protokolls, da tarifarischen Inhalts, aufgehoben und ersetzt wurden durch das Zusatz- abkommen vom 14. Juli 1950 zum Handelsvertrag vom 27. Januar 1923 zwischen der Schweiz und Italien ( AS 1950 811 , 1951 1285 , 1958 228 . SR 0.632.294.541 Art. 1). Auf ihre Wiedergabe wird daher in dieser Sammlung verzichtet.
Abgeschlossen am 30. Dezember 1933
Ratifikationsurkunden ausgetauscht am 4. August 1934
In Kraft getreten am 26. Januar 1934
(Stand am 26. Januar 1934)
Der Schweizerische Bundesrat
und
die Regierung Seiner Majestät des Königs von Italien
sind übereingekommen, den Handelsvertrag vom 27. Januar 1923 zwischen der Schweiz und Italien wie folgt
abzuändern und zu ergänzen: