SR 0.946.294.361
Vorläufiges Abkommen vom 28. August 1928 zwischen der Schweiz und Persien betreffend Niederlassung und Handel
vom 28. August 1928
(Stand am 28.08.1928)
0.946.294.361
BS 14 455
ÜbersetzungÜbersetzung des französischen Originaltextes.
Vorläufiges Abkommen zwischen der Schweiz und Persien betreffend Niederlassung und Handel
Abgeschlossen durch Notenaustausch am 28. August 1928
(Stand am 28. August 1928)
Schweizerische Note
Herr Geschäftsträger!
Die obigen Bestimmungen sind unverzüglich in Anwendung zu bringen und werden in Kraft bestehen bis nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen von dem Zeitpunkt an gerechnet, in welchem der Bundesrat seine Absicht, sie aufzuheben, bekanntgeben wird.
Genehmigen Sie, Herr Geschäftsträger, die Versicherung meiner vorzüglichsten Hochachtung.
(Es folgt die Unterschrift)