Handelsvertrag vom 31. Oktober 1897 zwischen der Schweiz und Chile
0.946.292.451
BS 14 397; BBl 1898 III 584
ÜbersetzungÜbersetzung des französischen Originaltextes.
Handelsvertrag zwischen der Schweiz und Chile
Abgeschlossen am 31. Oktober 1897
Von der Bundesversammlung genehmigt am 30. Juni 1898[*]
Ratifikationsurkunden ausgetauscht am 31. Januar 1899
In Kraft getreten am 31. Januar 1899
(Stand am 31. Januar 1899)
Der Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft
und
die Regierung von Chile,
von dem Wunsche geleitet, die zwischen den beiden Ländern bestehenden freundschaftlichen Beziehungen enger zu gestalten, sind übereingekommen, einen Handelsvertrag abzuschliessen, und haben zu diesem Zwecke zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
die nach gegenseitiger Mitteilung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die nachstehenden Artikel
vereinbart haben: