1. Artikel 1 Buchstabe a des Abkommens erhält folgende Fassung:...
2. In Artikel 1 des Abkommens werden nach Buchstabe d ein Strichpunkt und folgender Buchstabe e angefügt:...
3. Artikel 3 Absat 3 des Abkommens erhält folgende Fassung:...
4. Artikel 5 Absatz 4 des Abkommens wird gestrichen.
5. Artikel 6 des Abkommens wird wie folgt geändert:
- a. Absatz 1 wird gestrichen.
- b.
Absatz 2 erhält folgende Fassung:
- [tab] …
- c. In den Absätzen 3 bis 5 wird das Wort «Arbeitnehmer» jeweils durch das Wort «Beschäftigte» ersetzt.
6. Artikel 7 des Abkommens erhält folgende Fassung:...
7. Nach Artikel 7 wird folgender Artikel 7a eingefügt:...
8. Nach Artikel 8 des Abkommens wird folgender Artikel 8a eingefügt:...
9. Die Artikel 9 bis 12 des Abkommens werden gestrichen.
10. Artikel 13 des Abkommens erhält folgende Fassung:…
11. Artikel 14 des Abkommens erhält folgende Fassung:…
12. Artikel 15 des Abkommens wird gestrichen.
13. Artikel 16 des Abkommens erhält folgende Fassung:…
14. Artikel 17 des Abkommens erhält folgende Fassung:…
15. In Artikel 19 des Abkommens werden die Bezeichnung des Absatzes 1 und die Absätze 2 und 3 gestrichen.
16. In Artikel 23 Buchstabe a des Abkommens wird folgender Satz angefügt:…
17. In Artikel 23 Buchstabe b des Abkommens werden die Worte «oder getrennten» durch die Worte «sowie faktisch oder gerichtlich getrennten» ersetzt.
18. In Artikel 25 des Abkommens erhält dessen Wortlaut die Bezeichnung Absatz 1. Diesem wird folgender Absatz 2 angefügt:…
19. In Artikel 27 des Abkommens erhält der zweite Satz folgende Fassung:…
20. In Artikel 28 zweiter Satz des Abkommens wird das Wort «Rententeile» durch das Wort «Teilrenten» ersetzt.
21. Artikel 29 des Abkommens wird gestrichen.
22. In Ziffer 1 Buchstabe A Buchstabe b des Schlussprotokolls zum Abkommen werden nach Buchstabe bb ein Strichpunkt und folgender Buchstabe cc angefügt:…
23. Die Ziffer 6 des Schlussprotokolls zum Abkommen erhält folgende Fassung:…
24. Die Ziffern 7 bis 13 des Schlussprotokolls zum Abkommen werden gestrichen.
25. In Ziffer 14 des Schlussprotokolls zum Abkommen werden die Buchstaben a und c sowie die Bezeichnung des Buchstaben b gestrichen.
26. In Ziffer 18 Buchstabe c des Schlussprotokolls zum Abkommen werden die Worte «Absätze 1 und 3 des Abkommens gelten» durch die Worte «des Abkommens gilt» ersetzt.
27. Ziffer 19 des Schlussprotokolls zum Abkommen wird wie folgt geändert:
- a.
Buchstabe a erhält folgende Fassung:
- [tab] …
- b.
Nach Buchstabe c wird folgender Buchstabe d angefügt:
- [tab] …