SR 0.741.531.923.24

Briefwechsel vom 28./29. August 2001 zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und der kanadischen Provinz Alberta über den prüfungsfreien Umtausch von Führerausweisen

vom 29. August 2001
(Stand am 30.09.2001)

0.741.531.923.24

 AS 2004 3685

Briefwechsel vom 28./29. August 2001 zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und der kanadischen Provinz Alberta über den prüfungsfreien Umtausch von Führerausweisen

In Kraft getreten am 30. September 2001

(Stand am 10. August 2004)

Übersetzung[*]

Namens der Verkehrsbehörde von Alberta legt dieser Brief die Verfahren zur Erteilung eines Führerausweises fest für Personen aus der Schweiz, die in Alberta einen Wohnsitz begründen und für Personen aus Alberta, die in der Schweiz einen Wohnsitz begründen.

(A) Vorschriften in Alberta

Damit auf diese Prüfungen verzichtet werden kann, muss der Schweizer Ausweis gültig sein und:

  1. (i) darf keine besonderen Auflagen wie Gebietsbeschränkungen, Geschwindigkeits- oder Betriebszeitbegrenzungen enthalten, und
  2. (ii) darf nicht gesperrt, annulliert oder anderweitig aufgehoben sein.

(B) Vorschriften in der Schweiz

Damit auf Prüfungen verzichtet werden kann, muss der Führerausweis von Alberta gültig sein und:

  1. (i) darf keine besonderen Auflagen wie Gebietseinschränkungen, Geschwindigkeits- oder Betriebszeitbegrenzungen enthalten, und
  2. (ii) darf nicht gesperrt, annulliert oder anderweitig aufgehoben sein.

(C) Inkrafttreten und Laufzeit

(D) Änderungen an der gegenseitigen Vereinbarung

(E) Kündigung der Vereinbarung

(F) Verbindungsstellen