Inhaltsverzeichnis

SR 0.725.121.1

Briefwechsel vom 9. Juni 1978 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Befreiungen und Erleichterungen bezüglich Eingangsabgaben beim Bau, bei der Unterhaltung, bei der Änderungen und beim Betrieb von Grenzübergängen und Grenzbrücken

vom 09. June 1978
(Stand am 10.06.1980)

0.725.121.1

 AS 1980 961; BBl 1979 II 305

Briefwechsel vom 9. Juni 1978 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Befreiungen und Erleichterungen bezüglich Eingangsabgaben beim Bau, bei der Unterhaltung, bei der Änderung und beim Betrieb von Grenzübergängen und Grenzbrücken

Von der Bundesversammlung genehmigt am 13. Dezember 1979[*]
Ratifikationsurkunden ausgetauscht am 10. Juni 1980
In Kraft getreten am 10. Juni 1980

Originaltext

Herr Botschafter,

Ich habe die Ehre, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland mitzuteilen, dass diese mit dem Vorstehenden einverstanden ist.

Ihr heutiger Brief und diese Antwort bilden somit eine Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die in Kraft tritt, sobald beide Regierungen einander notifiziert haben, dass die erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Genehmigen Sie die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.