Notenwechsel vom 18. Januar 1968 zwischen der Schweiz und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Besteuerung von Unternehmungen der Schiff- und Luftfahrt
0.672.977.25
AS 1968 348
Notenwechsel vom 18. Januar 1968 zwischen der Schweiz und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Besteuerung von Unternehmungen der Schiff- und Luftfahrt Dieser Notenwechsel ist im Verhältnis zu Russland aufgehoben durch Art. 27 Ziff. 3 Bst. b des Abk. vom 15. Nov. 1995 ( SR 0.672.966.51 ) und zur Ukraine durch Art. 28 Ziff. 2 Bst. b des Abk. vom 30. Okt. 2000 ( SR 0.672.976.71 ).
In Kraft getreten am 18. Januar 1968
(Stand am 17. Dezember 2002)
Am 18. Januar 1968 haben die Schweizerische Botschaft in der Sowjetunion und das Sowjetische Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Noten über die Besteuerung von Unternehmungen der Schiff- und Luftfahrt ausgetauscht. Der Wortlaut der beiden Noten folgt hiernach:
ÜbersetzungDer Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.