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SR 0.632.401.91

Briefwechsel vom 17. Juli 1980 zwischen der Schweiz und der EG-Kommission betreffend die durch Griechenland anzuwendenden Berechnungsgrundlagen für allfällige griechische Abgaben gleicher Wirkung wie Einfuhrzölle während der Übergangszeit

vom 17. July 1980
(Stand am 01.01.1981)

0.632.401.91Nicht löschen bitte "[*] " !! (Stand am 5. November 1999)

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Briefwechsel vom 17. Juli 1980 zwischen der Schweiz und der EG-Kommission betreffend die durch Griechenland anzuwendenden Berechnungsgrundlagen für allfällige griechische Abgaben gleicher Wirkung wie Einfuhrzölle während der Übergangszeit

Von der Bundesversammlung genehmigt am 9. Oktober 1980[*]
In Kraft getreten am 1. Januar 1981

ÜbersetzungDer französische Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.

Herr Delegationschef,

Ich habe von dieser Mitteilung Kenntnis genommen in der Bestärkung, dass die Berechnungsgrundlage der Abgaben zollgleicher Wirkung, welche Griechenland während der Übergangszeit gegebenenfalls anwendet, für die aus der Gemeinschaft in ihrer gegenwärtigen Zusammensetzung stammenden Waren und solchen schweizerischen Ursprungs identisch sein wird.

Genehmigen Sie, Herr Direktor, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.