Die Republik Island, das Fürstentum Liechtenstein, das Königreich Norwegen und
die Schweizerische Eidgenossenschaft (die «EFTA-Staaten»),
und Kanada,
im Folgenden gemeinsam als «Parteien» bezeichnet,
entschlossen, die sie einenden besonderen Bande der Freundschaft und Zusammenarbeit zu festigen,
unter Bekräftigung ihres Bekenntnisses zur Charta der Vereinten Nationen und zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,
im Wunsch, zur harmonischen Entwicklung und Ausweitung des Welthandels beizutragen und einen günstigen Rahmen für eine ausgedehntere internationale und transatlantische Zusammenarbeit zu schaffen;
entschlossen, einen erweiterten und sicheren Markt für die auf ihrem Hoheitsgebiet hergestellten Erzeugnisse zu schaffen,
in der Absicht, durch die Beseitigung von Handelshemmnissen eine Freihandelszone zu errichten,
entschlossen, Handelsverzerrungen zu vermindern,
entschlossen, klare und gegenseitig günstige Regeln für ihren Handel zu schaffen,
in der Absicht, die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen auf den Weltmärkten zu fördern,
mit dem Ziel, auf ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen sowie die Arbeitsbedingungen und den Lebensstandard zu verbessern,
entschlossen zu gewährleisten, dass der Nutzen aus der Handelsliberalisierung nicht durch die Errichtung privater wettbewerbshemmender Schranken eingeschränkt wird,
eingedenk der Vereinbarungen über Handels- und Wirtschaftszusammenarbeit, die abgeschlossen wurden: zwischen der Regierung Kanadas und der Regierung des Königreichs Norwegen am 3. Dezember 1997, zwischen der Regierung Kanadas und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am 9. Dezember 1997 sowie zwischen der Regierung Kanadas und der Regierung der Republik Island am 24. März 1998,
aufbauend auf ihren jeweiligen Rechten und Pflichten gemäss dem Abkommen von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation, abgeschlossen am 15. April 1994 (im Folgenden als «WTO-Abkommen» bezeichnet), anderen in diesem Rahmen ausgehandelten Abkommen und anderen multi- und bilateralen Instrumenten der Zusammenarbeit,
unter Berücksichtigung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen zwischen der Schweiz und Kanada, abgeschlossen in Ottawa am 3. Dezember 1998, und des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen zwischen Kanada und der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen, abgeschlossen in Brüssel am 4. Juli 2000,
in Anerkennung der Bedeutung von Handelserleichterungen durch die Förderung von effizienten und transparenten Verfahren um Kosten zu verkleinern und den Handelstreibenden der Parteien Vorhersehbarkeit zu gewährleisten,
entschlossen zur Zusammenarbeit bei der Förderung der Einsicht, dass Staaten in der Lage bleiben müssen, zur Stärkung der kulturellen Vielfalt ihre Kulturpolitik zu erhalten, zu entwickeln und umzusetzen,
in Anerkennung der Notwendigkeit einer sich gegenseitig unterstützenden Handels- und Umweltpolitik zur Erreichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung,
unter Bekräftigung ihres Engagements für wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie für die Einhaltung der grundlegenden Rechte der Arbeitnehmer und der Grundsätze der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit,
festhaltend, dass sie bereit sind, die Möglichkeit zu Entwicklung und Vertiefung ihrer Wirtschaftsbeziehungen zu prüfen, um sie auf Gebiete auszudehnen, die nicht unter dieses Abkommen fallen,
sind wie folgt überein gekommen: