Ergebnisse bilateraler Verhandlungen vom 10. Juli 1979 zwischen den Delegationen der Schweiz und Neuseelands in den multilateralen Handelsverhandlungen (mit Anhang)
0.632.296.141
AS 1979 2593; BBl 1979 III 1
Übersetzung des englischen Originaltextes
Ergebnisse bilateraler Verhandlungen zwischen den Delegationen der Schweiz und Neuseelands in den Multilateralen Handelsverhandlungen
Von der Bundesversammlung genehmigt am 12. Dezember 1979[*]
(Stand am 1. Januar 1980)
Anlässlich der im Rahmen des GATT[*] geführten Multilateralen Handelsverhandlungen haben die Schweiz und Neuseeland vereinbart, alljährlich Konsultationen auf der Ebene zuständiger Vertreter abzuhalten über handelspolitische Fragen, die sich im Zusammenhang mit ihren gegenseitigen Beziehungen innerhalb des GATT ergeben.
Es wird davon ausgegangen, dass diese Konsultationen in einem Geiste geführt werden, der vom gegenseitigen Respekt für die nationalen Politiken in den betreffenden Gebieten geprägt ist.
Im Übrigen stellen die Delegationen fest, dass ihre Offerten in den Multilateralen Handelsverhandlungen Elemente von beidseitigem Interesse enthalten. Im beiliegenden Anhang werden solche Elemente angeführt.
10. Juli 1979