SR 0.632.293.671

Liste der Konzessionen, die das Vereinigte Königreich von Grossbritannien der Schweiz gewährt (mit Briefwechsel)

vom 09. March 1959
(Stand am 09.03.1959)

0.632.293.671

 AS 1959 1919; BBl 1959 I 739

Liste der Konzessionen, die das Vereinigte Königreich von Grossbritannien der Schweiz gewährt

Diese Liste ist nur in englischer Sprache authentisch

Von der Bundesversammlung genehmigt am 10. Juni 1959[*]

(Stand am 9. März 1959)

Abschnitt A – Mutterland

  1. Fruchtpektin, anderes als Citruspektin, in Pulverform
  1. Ramiegarne, weder Seide noch synthetische oder
    künstliche Fasern enthaltend
  1. Ramiegarne, weder Seide noch synthetische oder
    künstliche Fasern enthaltend
  1. Geflechte und Zierwaren am Stück gewichtsmässig mehr als 50 % Monofile oder Streifen der Nrn. 51.01 und 51.02 enthaltend
  1. Natürliche oder künstliche Schleifrohstoffe, in Pulver- oder Körnerform, auf Papier in rechtwinkligen Bogen oder Streifen
  1. Bolzen, Muttern, Bolzenenden, Stellschrauben, Stiftschrauben und andere Metallschrauben, mit einem Höchstgewindedurchmesser von nicht über 9/32 Zoll und im Werte von über £ 16 per cwt
  1. Bolzen, Muttern (einschliesslich Bolzenenden und Stiftschrauben) und Schrauben (andere als Holzschrauben), mit einem Höchstgewindedurchmesser von nicht über 9/32 Zoll
  1. Fräser für Zahnradhobelmaschinen, ausgenommen Diamantwerkzeuge oder Werkzeuge, die aus irgendeiner gesinterten Wolframkarbidzubereitung oder
    anderen Karbidzubereitung bestehen
  1. Abgasturbogebläse für Kolbenmotoren mit interner
    Verbrennung, nicht für Motorfahrzeuge bestimmt;
    deren Teile
  1. Ölabscheider und sonstige Maschinen zum Trennen von Sediment oder flüssigen Bestandteilen von Flüssigkeiten vorwiegend mittels Zentrifugalkraft, mit Ausnahme von Rahmabscheidern
  1. Schneeschleuderaggregate (ohne Motor)
  1. Maschinen für die Herstellung von Kartonschachteln:
  1. Schlitz- und Stanzpressen für Kartonbogen
  1. Spulmaschinen
  1. Flachstangenstrickmaschinen, ausgenommen Strumpfwirkmaschinen und Kettenstrickmaschinen:
  1. a) mit Kraftantrieb
  1. b) andere
  1. Maillons zur Herstellung von Drahtlitzen für
    Webstühle
  1. Teile von Webstühlen
  1. Maschinen zum Ausrüsten von Textilwaren
  1. Maschinen zum Bedrucken von Textilien
  1. Projektionsapparate für Stehbilder, ausgenommen photographische Vergrösserungs- und Verkleinerungsapparate sowie Apparate nur verwendbar für die Projektion von Diapositiven und Glasbildern
  1. Instrumente mit optischen Elementen, ausgenommen Instrumente, deren optisches Element für die
    Beobachtung einer Teilung oder für andere untergeordnete Funktionen dient –
  1. Telemeter

    Geodätische Instrumente (einschliesslich photogrammetrische Instrumente):

    1. Theodoliten und Phototheodoliten
      (ausgenommen
      Kinotheodoliten)
      Distanzmesser
      Kippregeln
      Durchgangsinstrumente
      Handnivellierinstrumente mit Gradbogen
      Nivellierinstrumente mit festem Fernrohr
      und Libelle unter dem Fernrohr
      Nivellierinstrumente
      Photogrammetrische Auswertegeräte

Briefwechsel zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Nordirland

Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom 26. Februar 1959 folgenden Inhalts zu bestätigen:

  1. «Ich habe die Ehre, auf die bilateralen Tarifkonzessionen Bezug zu nehmen, welche zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich in den Zollverhandlungen im Zusammenhang mit dem provisorischen Beitritt der Schweiz zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen[*] ausgetauscht wurden.
  2. Für den Fall, dass zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich die Verpflichtungen aus dem Abkommen[*] zu irgendeinem Zeitpunkt keine Anwendung mehr finden sollten, beehre ich mich, Ihnen vorzuschlagen, dass die unter ihnen im Rahmen des Abkommens ausgetauschten bilateralen Tarifkonzessionen von jenem Zeitpunkt an für weitere sechs Monate in Kraft bleiben sollen, wie wenn das Abkommen weiterhin gelten würde, sofern sich die beiden Regierungen nicht auf ein anderes Vorgehen einigen.
  3. Falls der Inhalt von Absatz 2 dieser Note für die Regierung des Vereinigten Königreichs annehmbar ist, schlage ich vor, die zwischen unseren beiden Regierungen in dieser Sache getroffene Vereinbarung als durch diese Note und Ihre gleichlautende Antwort ausdrücklich verurkundet zu betrachten.»