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SR 0.632.231.53

Verpflichtung der Schweiz betreffend den Marktzutritt für Rindfleisch

vom 12. April 1979
(Stand am 01.01.1980)

0.632.231.53Nicht löschen bitte "[*] " !! (Stand am 5. November 1999)

0.632.231.53

Übersetzung des englischen Originaltextes

Verpflichtung der Schweiz betreffend den Marktzutritt für Rindfleisch

Von der Bundesversammlung genehmigt am 12. Dezember 1979[*]

1.  Als ein Resultat der multilateralen Handelsverhandlungen im Rahmen des GATT[*] geht die Schweiz die Verpflichtung ein, Mindestimportmöglichkeiten (Lizenzen) für die folgenden Globalmengen von frischem, gekühltem oder gefrorenem Rindfleisch der Tarifnummer[*] 0201.20/22 zu eröffnen: 2000 Tonnen pro Jahr.

2.  Diese Importmöglichkeiten betreffen hochqualitatives Rindfleisch vom Schlachtkörper, mit magerem rotem Fleisch von fester und feinkörniger Beschaffenheit, etwas fettdurchwachsen und einer festen, weissen äusseren Fettschicht.

4.  Diese Importmöglichkeiten werden im Rahmen des schweizerischen Importsystems eröffnet. Unter ausserordentlichen Umständen, unter denen es unmöglich erscheint, die gesamte Menge zum Import freizugeben, ist die Schweiz bereit, auf Antrag interessierter Länder Konsultationen zu führen.

6.  Die oben erwähnten Einfuhrmöglichkeiten werden entsprechend der Nachfrage der schweizerischen Importeure gehandhabt.