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SR 0.632.22

Schlussakte vom 30. Juni 1967 zur Beglaubigung der Ergebnisse der Handelskonferenz von 1964/67, die unter der Leitung der Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens stattgefunden hat

vom 30. June 1967
(Stand am 30.06.1967)

0.632.22Nicht löschen bitte "[*] " !! (Stand am 5. November 1999)

0.632.22

ÜbersetzungDer französische Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.

Schlussakte zur Beglaubigung der Ergebnisse der Handelskonferenz von 1964/67, die unter der Leitung der Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens stattgefunden hat

Abgeschlossen in Genf am 30. Juni 1967

1.  Die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens[*] (im folgenden das «Allgemeine Abkommen» genannt) haben am 21. Mai 1963 beschlossen, auf den 4. Mai 1964 eine Handelskonferenz einzuberufen.

4.  Die Texte dieser Urkunden sind dieser Schlussakte beigefügt und werden hiermit beglaubigt. Die Unterzeichnung dieser Schlussakte bezeugt die Absicht jedes Unterzeichnenden, gemäss seinen verfassungsmässigen Verfahren die Schritte zu unternehmen, die geeignet erscheinen, um jenen Urkunden, an deren Aushandlung er beteiligt war, Rechtskraft zu verleihen.

Geschehen zu Genf am dreissigsten Juni neunzehnhundertsiebenundsechzig in einem Exemplar in englischer und französischer Sprache, wobei beide Texte gleichermassen verbindlich sind.