SR 0.631.121.3
Briefwechsel vom 8. Juni 1984 zwischen der Schweiz und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die gegenseitige Verwaltungszusammenarbeit im Bereiche von nicht-präferenziellen Ursprungszeugnissen
vom 08. June 1984
(Stand am 08.06.1984)
0.631.121.3
AS 1984 905
Briefwechsel vom 8. Juni 1984
zwischen der Schweiz und der Kommission
der Europäischen Gemeinschaften über die gegenseitige
Verwaltungszusammenarbeit im Bereiche
von nicht‑präferenziellen Ursprungszeugnissen
In Kraft getreten am 8. Juni 1984
(Stand am 8. Juni 1984)
Übersetzung
Herr Generaldirektor,
Ich beehre mich, Ihnen das Einverständnis des Schweizerischen Bundesrates zum Inhalt dieses Briefes zu bestätigen.
Genehmigen Sie, Herr Direktor, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.