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SR 0.510.11

Zusatzprotokoll vom 19. Juni 1995 zum Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den andern an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen (Zusatzprotokoll zum PfP-Truppenstatut)

vom 19. June 1995
(Stand am 03.07.2019)

0.510.11

 AS 20033128

Übersetzung

Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den andern an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen

(Zusatzprotokoll zum PfP-Truppenstatut)

Abgeschlossen in Brüssel am 19. Juni 1995

Ratifikationsurkunde von der Schweiz hinterlegt am 9. April 2003

In Kraft getreten für die Schweiz am 9. Mai 2003

(Stand am 3. Juli 2019)

Die Vertragsstaaten des vorliegenden Zusatzprotokolls zum Übereinkommen
zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den andern an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer TruppenSR 0.510.1,

nachfolgend Übereinkommen genannt,

in der Erwägung, dass die nationale Gesetzgebung einiger Vertragsstaaten des Übereinkommens die Todesstrafe nicht vorsieht,

sind wie folgt übereingekommen:

Art. I

Soweit einem Vertragsstaat dieses Zusatzprotokolls durch das Übereinkommen die Gerichtsbarkeit zukommt, wird er die Todesstrafe gegenüber dem Mitglied einer Truppe und seinen Angehörigen sowie dem zivilen Gefolge und dessen Angehörigen, die aus einem andern Vertragsstaat dieses Zusatzprotokolls stammen, nicht vollziehen.

Art. II

1. Dieses Zusatzprotokoll liegt für alle Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben, zur Unterzeichnung auf.

2. Dieses Zusatzprotokoll bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung. Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt, die alle Unterzeichnerstaaten über jede Hinterlegung informiert.

3. Dieses Zusatzprotokoll tritt dreissig Tage nach dem Tag in Kraft, an dem drei Unterzeichnerstaaten, darunter mindestens eine Vertragspartei des NATO-Truppenstatuts und ein Staat, der die Einladung zur Partnerschaft für den Frieden angenommen und das Rahmendokument der Partnerschaft für den Frieden unterzeichnet hat, ihre Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsdokumente hinterlegt haben.

4. Für die übrigen Unterzeichnerstaaten tritt dieses Zusatzprotokoll mit dem Datum der Hinterlegung ihrer Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika in Kraft.Geschehen in Brüssel am 19. Juni 1995, in englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermassen verbindlich ist, in einer Urschrift, die im Archiv der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt wird. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika übermittelt allen Unterzeichnerstaaten beglaubigte Abschriften.