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SR 0.274.187.521

Briefwechsel vom 6. Juni/20. August 1973 über die Anwendung, zwischen der Schweiz und Tonga, des schweizerisch-britischen Abkommens vom 3. Dezember 1937 über Zivilprozessrecht

vom 20. August 1973
(Stand am 04.06.1970)

0.274.187.521

 AS1973 1385

Briefwechsel vom 6. Juni/20. August 1973 über die Anwendung, zwischen der Schweiz und Tonga, des schweizerisch-britischen Abkommens vom 3. Dezember 1937 über Zivilprozessrecht

In Kraft getreten am 4. Juni 1970

(Stand am 4. Juni 1970)

ÜbersetzungDer Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.

Herr Ministerpräsident,

Ich beehre mich, Sie wissen zu lassen, dass Ihr Vorschlag das Einverständnis der schweizerischen Behörden findet. Ihr Brief und diese Antwort bilden somit eine Vereinbarung zwischen unsern beiden Regierungen, nach der das Abkommen vom 3. Dezember 1937 zwischen der Schweiz und Grossbritannien über Zivilprozessrecht vom 4. Juni 1970 an weiterhin zwischen der Schweiz und dem Königreich der Tonga in Kraft bleibt.

Ich versichere Sie, Herr Ministerpräsident, meiner ausgezeichneten Hochachtung.